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Aktenzeichen Va 795/80

Datum 28.03.1881

Leitsatz Bezieht sich der Grundsatz des §. 39 des Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872 nur auf cedierte Zinsrückstände oder auch auf die erst nach der Cession fällig gewordenen Zinsen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004560334

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