zurück
Aktenzeichen III 231/80
Datum 08.04.1881
Leitsatz Bezieht sich die Vorschrift des §. 9 des Gesetzes vom 12. Juli 1875, betr. die Geschäftsfähigkeit der Minderjährigen und die Aufhebung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Minderjährigkeit, auch auf nachteilige Veränderungen, welche durch Versäumnisse oder Zeitablauf an den Rechten der Minderjährigen vorgegangen sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004580342
zurück