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Aktenzeichen II 181/80

Datum 10.01.1881

Leitsatz Ist der Uferbesitzer an einem Privatflusse, wenn er durch Arbeiten oder Anlagen auf seinem Eigentum bewirkt, daß das Wasser desselben unterirdisch versiegt und so anderen Adjazenten entzogen wird, zur Wiederherstellung des früheren Zustandes und zur Entschädigung verpflichtet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640045B0344

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