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Aktenzeichen II 296/80
Datum 14.03.1881
Leitsatz Anwendung des Rechtssatzes "tantum praescriptum, quantum possessum" auf einen Fall der Eigentums-Ersitzung. Feststellung, daß dem früheren Eigentümer des ersessenen Terrains die Servitut zustehe, das Regenwasser von dem Dache seines Wohnhauses auf dasselbe abzuleiten.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640045C0345
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