Aktenzeichen I 32/80
Datum 03.11.1880
Leitsatz 1. Ist weitere Beschwerde zulässig, wenn das Beschwerdegericht die Beschwerde der einen Partei als unzulässig verworfen, auf die der anderen in solchem Sinne abändernd verfügt hat, daß darnach die Beschwerde der ersteren Partei sich auch materiell als unbegründet darstellen würde? 2. Ist es ein neuer selbständiger Beschwerdegrund für die Beschwerde ans Reichsgericht, daß das Oberlandesgericht die vom Landgerichte abgeänderte Entscheidung des Amtsgerichts wieder hergestellt hat? 3. Anwaltsgebühren bei einer Litisdenuntiation; Berechnung derselben. 4. Ist über die Kosten des Beschwerdeverfahrens wegen Kostenfestsetzung wie über die Kosten eines besonderen Rechtsstreites zu entscheiden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004630358
zurück