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Aktenzeichen IV 558/80

Datum 28.02.1881

Leitsatz Liegt eine Klagänderung vor, wenn die Paulianische Klage auf die Ungültigkeitserklärung einer jüngeren Rechtshandlung erstreckt wird, welche, ohne ein selbständiges Rechtsgeschäft darzustellen, sich darauf beschränkt, das Vorhandensein thatsächlicher Voraussetzungen eines in der Klage angefochtenen Rechtsgeschäftes zu konstatieren? Ist die durch §. 240 Ziff. 2 C.P.O. zugelassene Erweiterung des Klagantrages noch in zweiter Instanz zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004650367

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