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Aktenzeichen III 660/80

Datum 25.01.1881

Leitsatz Darf der Berufungsrichter den in den Akten erster Instanz enthaltenen Prozeßstoff seiner Entscheidung zu Grunde legen, wenn er bei der Verhandlung der Berufung von den Parteien nicht wieder mündlich vorgetragen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004660368

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