zurück

Aktenzeichen III 663/80

Datum 21.03.1881

Leitsatz 1. Aus welchen Gründen kann die Vernehmung der für eine erhebliche Behauptung vorgeschlagenen Zeugen verweigert werden? C.P.O. §. 259. - Unstatthafte Berücksichtigung der in anderen, zum Beweise benutzten Akten vorhandenen Aussagen der vorgeschlagenen Zeugen. - Die Führung eines Urkundenbeweises erfordert den mündlichen Vortrag des zu berücksichtigenden Urkundeninhaltes. 2. Falsche Anschuldigung als Ehescheidungsgrund.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004680375

Download PDF

zurück