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Aktenzeichen III 679/80
Datum 04.03.1881
Leitsatz Liegt ein Revisionsgrund vor, wenn der Berufungsrichter aus rechtsirrtümlichen Erwägungen den Beweisantritt einer Partei für unerheblich erklärt und zurückgewiesen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640046C0390
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