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Aktenzeichen II 279/81

Datum 29.04.1881

Leitsatz Wird der in §. 24 C.P.O. zugelassene Gerichtsstand durch Vermögen begründet, welches der Zwangsvollstreckung nicht unterworfen ist, auch nach der Beschaffenheit des Klaganspruches nicht zur Befriedigung des Klägers dienen könnte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004730408

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