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Aktenzeichen I 523/81
Datum 06.04.1881
Leitsatz Liegt ein Revisionsgrund darin, daß der Berufungsrichter die Vernehmung eines Zeugen deswegen ablehnt, weil er auf Grund vorgelegter geschäftlicher Korrespondenzen dieses Zeugen von dem Gegenteil der zu bezeugenden Thatsache überzeugt sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640047C0429
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