zurück

Aktenzeichen I 523/81

Datum 06.04.1881

Leitsatz Liegt ein Revisionsgrund darin, daß der Berufungsrichter die Vernehmung eines Zeugen deswegen ablehnt, weil er auf Grund vorgelegter geschäftlicher Korrespondenzen dieses Zeugen von dem Gegenteil der zu bezeugenden Thatsache überzeugt sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640047C0429

Download PDF

zurück