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Aktenzeichen VI 111/97

Datum 18.10.1897

Leitsatz Werden nach dem Reichsstempelgesetze vom 27. April 1894 stempelpflichtige Wertpapiere schon deshalb, weil auf ihnen eine Veränderung des Rechtsverhältnisses durch einen Stempelaufdruck oder dergleichen zum Ausdrucke gebracht wird, von neuem urkundenstempelpflichtig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028040012

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