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Aktenzeichen II 188/97
Datum 29.10.1897
Leitsatz 1. Kann der Prokurist einer offenen Handelsgesellschaft in der Art beschränkt werden, daß er nur in Gemeinschaft mit einem vertretungsberechtigten Gesellschafter die Gesellschaft verpflichten kann? 2. Muß dieser Gesellschafter seine nachträglich erfolgende Genehmigung einer Verpflichtungshandlung des Prokuristen dem dritten Kontrahenten gegenüber erklären?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028050017
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