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Aktenzeichen I 219/97
Datum 30.10.1897
Leitsatz 1. Steht nach Auflösung einer offenen Handelsgesellschaft, wenn das Kapital derselben verloren gegangen ist, demjenigen Gesellschafter, der eine höhere Einlage geleistet hatte, in Ansehung des Mehrbetrages ein Anspruch auf Ersatz nach dem Verhältnisse zu, in welchem der Verlust getragen werden soll? 2. Darf die Zahlung des entsprechenden Betrages dann, wenn noch ungedeckte Forderungen von Gesellschaftsgläubigern vorhanden sind, bereits vor Berichtigung dieser Forderungen verlangt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028080029
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