zurück

Aktenzeichen I 146/97

Datum 12.07.1897

Leitsatz 1. Ist die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft befugt, gegen den Widerspruch eines Aktionärs die Bildung eines durch das Statut nicht vorgesehenen Beamtenunterstützungsfonds zu beschließen, weil er ethisch und sozial geboten ist? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist der Aktionär befugt, den Beschluß der Generalversammlung über die Dotierung eines statutenmäßig vorgesehenen Fonds anzufechten? 3. Darf dem Aktionär wegen befürchteter künftiger Verluste der Anspruch auf die bilanzmäßige Jahresdividende gekürzt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028090033

Download PDF

zurück