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Aktenzeichen II 167/97
Datum 08.10.1897
Leitsatz Wie sind die in § 3 Ziff. 2 u. 3 des Anfechtungsgesetzes vorgesehenen Fristen zu berechnen? Ist dabei bloß die Rechtshängigkeit bezüglich des vom Kläger erhobenen Anfechtungsanspruches maßgebend, oder kommt auch eine Widerklage in Betracht, mittels deren der Beklagte die Feststellung beantragt hat, daß dem Kläger keinerlei Anfechtungsrecht zustehe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640280A0037
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