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Aktenzeichen VI 163/97
Datum 01.11.1897
Leitsatz 1. Begründet der § 14 K.O. ein Recht des Konkursverwalters, in Ansehung jeder Vermögensgemeinschaft, in der sich der Gemeinschuldner mit einem Dritten befindet, die Auseinandersetzung zu verlangen? 2. Kann nach gemeinem deutschen Rechte der Konkursverwalter das einer Gemeinschuldnerin, die mit ihren Kindern im Verhältnisse des Beisitzes oder der fortgesetzten Gütergemeinschaft lebt, zustehende Recht, die Kinder, wann sie will, abzuschichten oder abzuteilen, auch ohne ihre persönliche Zustimmung für die Konkursmasse ausüben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640280C0044
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