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Aktenzeichen I 230/97
Datum 06.11.1897
Leitsatz Kann der Verfrachter den indirekten Kollisionsschaden, der auf den vorausbezahlten Teil der Fracht entfällt, vom Befrachter ersetzt verlangen, wenn der Frachtvorschuß vereinbarungsgemäß in der Weise geleistet ist, daß der Befrachter einen Betrag für die Versicherungsprämie gekürzt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640280E0049
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