Aktenzeichen IV 46/97
Datum 25.11.1897
Leitsatz Ist in § 77 des Reichsgesetzes vom 27. Juni 1871 (R.G.Bl. S. 275) eine Delegation für den Bundesrat zur Erlassung von Ergänzungsvorschriften über die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern, und in den vom Bundesrate am 7. und 21. März 1882 beschlossenen, im Centralblatte für das Deutsche Reich (S. 123) verkündeten sog. "Grundsätzen" für die vorgedachte Stellenbesetzung die Erlassung entsprechender Ergänzungsvorschriften zu finden, und sind demgemäß diese "Grundsätze" als eine verbindliche reichsrechtliche Verordnung über diese Materie anzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028150068
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