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Aktenzeichen I 392/97
Datum 04.12.1897
Leitsatz 1. Bedeutung des Versprechens, sich "weder direkt noch indirekt" an einem Konkurrenzgeschäfte zu beteiligen. 2. Konventionalstrafe bei Konkurrenzverbot. Ist in solchem Falle die Konventionalstrafe als Wandelpön zu betrachten? 3. Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640281C0097
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