zurück
Aktenzeichen III 238/97
Datum 25.01.1897
Leitsatz Wird durch einen Stempelaufdruck und Anhang, inhalts deren der Zinssatz herabgesetzt, und die Fälligkeit der Schuld verändert ist, eine neue Stempelpflicht der Schuldverschreibung begründet? Folgt dies insbesondere aus dem § 11 des Reichsgesetzes, betr. die Kündigung und Umwandelung der vierprozentigen Reichsanleihe, vom 8. März 1897?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028230134
zurück