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Aktenzeichen I 303/97

Datum 08.01.1898

Leitsatz Ist ein Gebrauchsmuster schutzfähig, bei dessen Anmeldung die neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung, durch welche dem Arbeits- oder Gebrauchszwecke gedient werden soll, nicht angegeben worden ist? Muß diese Angabe notwendig in der Form eines besonderen Schutzanspruches erfolgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028240140

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