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Aktenzeichen III 116/97

Datum 15.10.1897

Leitsatz Ist die Klage auf Ehescheidung wegen böslicher Verlassung abzuweisen, wenn die Beklagte aus einem objektiv nicht vorliegenden Grunde sich in gutem Glauben für berechtigt gehalten hat, die Rückkehr zu weigern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640282A0161

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