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Aktenzeichen III 186/97

Datum 19.11.1897

Leitsatz 1. Kann nach gemeinem Rechte auf die Unterlassung übermäßiger Immissionen ohne nähere Begrenzung erkannt werden? 2. Ist durch Genehmigung der Anlegung von Dampfkesseln (§§ 24. 26 Gew.O.) auch die Klage auf Unterlassung der Immission von Flugasche und Ruß aus der die Dampfkessel speisenden Feuerungsanlage ausgeschlossen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028310182

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