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Aktenzeichen VI 420/97
Datum 13.01.1898
Leitsatz Wird gemeinrechtlich ein Inhaberpapier dadurch zu einem Namenpapiere, daß vom Aussteller darauf die Einschreibung auf einen benannten Gläubiger vermerkt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028370208
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