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Aktenzeichen VI 420/97

Datum 13.01.1898

Leitsatz Wird gemeinrechtlich ein Inhaberpapier dadurch zu einem Namenpapiere, daß vom Aussteller darauf die Einschreibung auf einen benannten Gläubiger vermerkt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028370208

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