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Aktenzeichen V 83/96
Datum 03.10.1896
Leitsatz Wann endigt bei Auseinandersetzungssachen die Zuständigkeit der Auseinandersetzungsbehörden, und beginnt diejenige der ordentlichen Gerichte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640283B0224
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