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Aktenzeichen V 143/97
Datum 19.06.1897
Leitsatz Kann von einem Vertrage, den ein Gemeinde-Kirchenrat abgeschlossen hat, die andere Vertragspartei, solange die erforderliche Zustimmung der Gemeindevertretung und die Genehmigung der vorgesetzten geistlichen und weltlichen Behörden nicht erteilt ist, nach ihrem Belieben zurücktreten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640283E0235
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