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Aktenzeichen II 193/97
Datum 29.10.1897
Leitsatz Ist durch das Disciplinargesetz für nichtrichterliche Beamte vom 21. Juli 1852 die Kabinettsorder vom 17. Mai 1820, welche Bestimmungen über den Verlust der Hälfte des Gehaltes während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe trifft, aufgehoben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028420245
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