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Aktenzeichen VI 187/97

Datum 04.11.1897

Leitsatz Ist der Notar auch dann zur Verschwiegenheit über das von ihm Verhandelte verpflichtet, wenn er seine Mitwirkung zu dem Geschäfte abgelehnt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028450253

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