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Aktenzeichen VI 187/97
Datum 04.11.1897
Leitsatz Ist der Notar auch dann zur Verschwiegenheit über das von ihm Verhandelte verpflichtet, wenn er seine Mitwirkung zu dem Geschäfte abgelehnt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028450253
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