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Aktenzeichen VI 262/97
Datum 20.12.1897
Leitsatz 1. Kann eine dem Staate obliegende öffentlichrechtliche Verpflichtung (§ 79 A.L.R. II. 15) von demselben durch Vertrag auf den anderen Kontrahenten überwälzt werden? Bedeutung eines derartigen Vertrages. 2. Haftung juristischer Personen für Versehen ihrer Beamten.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028500293
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