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Aktenzeichen V 4/97
Datum 29.05.1897
Leitsatz 1. Ist der Rechtsnachfolger eines Grundstückseigentümers nach § 237 C.P.O. befugt, in den Negatorienprozeß einzutreten, der zwischen seinem Rechtsvorgänger und einem Grundnachbar wegen widerrechtlicher Immission geführt wird? 2. Gilt als Rechtsnachfolger im Sinne des § 237 C.P.O. nicht nur derjenige, der das Grundstück unmittelbar von der Prozeßpartei erworben hat, sondern auch jeder weitere Erwerber? 3. Gilt im Falle der Subhastation nach preußischem Rechte auch der Ersteher als Rechtsnachfolger des Subhastaten im Sinne des § 237 C.P.O.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640285B0333
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