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Aktenzeichen VI 156/97

Datum 11.10.1897

Leitsatz Muß, wenn auf die Klage der Staatsanwaltschaft eine Ehe für nichtig erklärt worden ist, der Ehegatte, der hiergegen ein Rechtsmittel einlegen will, die Rechtsmittelschrift fristgemäß sowohl der Staatsanwaltschaft als auch dem anderen Ehegatten zustellen lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640285E0349

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