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Aktenzeichen II 172/97

Datum 15.10.1897

Leitsatz Sind Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteile, welche den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, sofern dieselben durch Einspruch geltend gemacht werden konnten, im Wege der im § 686 Abs. 1 C.P.O. vorgesehenen Klage nach Abs. 2 daselbst jedenfalls in den Fällen, in denen die Umstände, auf welchen sie beruhen, vor der Zustellung des Versäumnisurteiles entstanden sind, nicht nur bis zum Ablaufe der Einspruchsfrist, sondern auch nach Ablauf derselben unzulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640285F0352

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