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Aktenzeichen II 168/97
Datum 22.10.1897
Leitsatz 1. Können die auf § 749 C.P.O. oder auch auf Bestimmungen des materiellen Rechtes gegründeten Einwendungen der Unpfändbarkeit gepfändeter Forderungen nur in dem durch § 685 Abs. 1 C.P.O. vorgesehenen Verfahren vor dem Vollstreckungsgerichte, und insbesondere nicht auch im Wege des ordentlichen Prozesses geltend gemacht werden? 2. Ist eine dem körperlich Verletzten für Kur- und Pflegekosten zuerkannte Rente zufolge der Bestimmung des Art. 1166 Code civil unpfändbar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028630365
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