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Aktenzeichen II 188/97
Datum 07.12.1897
Leitsatz Ist im Falle der Zurückweisung eines Antrages auf Erlassung eines Versäumnisurteiles gemäß § 18 Ziff. 3 G.K.G. eine Entscheidungsgebühr zu erheben, oder ist in dieser Beziehung § 47 Ziff. 1 des erwähnten Gesetzes maßgebend?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640286A0380
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