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Aktenzeichen IV 170/97
Datum 16.12.1897
Leitsatz Ist bei Vollziehung eines Arrestbefehles vor dessen Zustellung die in § 809 Abs. 3 C.P.O. vorgesehene einwöchige Zustellungsfrist, von deren Innehaltung die Wirksamkeit der Vollziehung abhängt, gemäß § 190 daselbst auch dann gewahrt, wenn das Gesuch um öffentliche Zustellung des Arrestbefehles bereits vor der Vollziehung dem Prozeßgerichte überreicht war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640286F0390
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