zurück

Aktenzeichen IV 170/97

Datum 16.12.1897

Leitsatz Ist bei Vollziehung eines Arrestbefehles vor dessen Zustellung die in § 809 Abs. 3 C.P.O. vorgesehene einwöchige Zustellungsfrist, von deren Innehaltung die Wirksamkeit der Vollziehung abhängt, gemäß § 190 daselbst auch dann gewahrt, wenn das Gesuch um öffentliche Zustellung des Arrestbefehles bereits vor der Vollziehung dem Prozeßgerichte überreicht war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640286F0390

Download PDF

zurück