zurück
Aktenzeichen II 202/97
Datum 14.01.1898
Leitsatz Kann die zur Erstattung der Kosten verpflichtete Partei Herabsetzung der vom Gerichtsvollzieher für eine förmliche Zustellung liquidierten vollen Zustellungsgebühr auf die Hälfte (§ 2 Geb.-O. für Ger.-Vollz.) lediglich deshalb verlangen, weil der Gerichtsvollzieher im Auftrage eines Anwaltes einem Anwalte zuzustellen hatte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464028770410
zurück