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Aktenzeichen II 332/97

Datum 25.01.1898

Leitsatz 1. Wert des Beschwerdegegenstandes, wenn gegen ein in der Berufungsinstanz erlassenes Zwischenurteil, welches die Einrede der mangelnden Sicherheit für die Prozeßkosten zurückgewiesen hat, Revision eingelegt ist. 2. Kann der Beklagte in der Berufungsinstanz von den Erben des Klägers, welche Ausländer sind, Sicherheit für die Prozeßkosten verlangen, wenn er ein solches Verlangen in der ersten Instanz gegenüber dem klagenden Erblasser, der ebenfalls Ausländer war, nicht geltend gemacht hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640287A0416

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