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Aktenzeichen VI 395/97

Datum 21.02.1898

Leitsatz Kann der auf seinen Antrag von dem berufenen Organe der Aktiengesellschaft in das Aktienbuch eingetragene Erwerber einer vinkulierten Namensaktie (eines Interimsscheines, Art. 207a Abss. 3. 4 H.G.B.) gegen den Anspruch der Gesellschaft auf die statutenmäßige Einzahlung einwenden, die Übertragung der Aktie auf ihn sei ohne Beobachtung der Vorschriften in Art. 182 Abs. 2 H.G.B. erfolgt? Notwendiger Inhalt des Aktienbuches.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029030009

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