zurück
Aktenzeichen VI 395/97
Datum 21.02.1898
Leitsatz Kann der auf seinen Antrag von dem berufenen Organe der Aktiengesellschaft in das Aktienbuch eingetragene Erwerber einer vinkulierten Namensaktie (eines Interimsscheines, Art. 207a Abss. 3. 4 H.G.B.) gegen den Anspruch der Gesellschaft auf die statutenmäßige Einzahlung einwenden, die Übertragung der Aktie auf ihn sei ohne Beobachtung der Vorschriften in Art. 182 Abs. 2 H.G.B. erfolgt? Notwendiger Inhalt des Aktienbuches.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029030009
zurück