Aktenzeichen I 360/97
Datum 05.02.1898
Leitsatz 1. Ist, wenn die Zulässigkeit einer rechtlich möglichen, in das Handelsregister eingetragenen Firma bestritten wird, die Gesetzmäßigkeit der Eintragung so lange vorauszusetzen, bis die Unzulässigkeit der Firma nachgewiesen wird? 2. Kann der Wechselschuldner die Bezahlung seiner Schuld verweigern, wenn er seinem Gläubiger einen Prolongationswechsel übersandt hat, und dieser nicht an ihn zurückgegeben ist? Ist die Rückgabepflicht eine Bring-, oder eine Holschuld? 3. Unter welchen Voraussetzungen kann nach § 542 A.L.R. I. 20 eine Geldschuld wegen einer dem Schuldner zustehenden Gegenforderung zurückbehalten werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029040019
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