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Aktenzeichen II 372/97

Datum 01.04.1898

Leitsatz Was versteht das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 in § 23 Abs. 1 unter dem Besitze einer "Niederlassung" im Inlande? Muß es eine Haupt-, oder kann es auch eine Zweigniederlassung sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029100066

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