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Aktenzeichen I 33/98

Datum 07.05.1898

Leitsatz Darf den Inhabern von Vorzugsaktien einer Aktiengesellschaft durch Beschluß der Generalversammlung die Hergabe eines Darlehns unter der Androhung auferlegt werden, daß diejenigen Vorzugsaktien, auf welche der verlangte Darlehnsbetrag innerhalb bestimmter Frist nicht gezahlt werde, zusammenzulegen seien, und zwar in der Weise, daß für je drei derselben eine Stammaktie von einem dem einer einzelnen Vorzugsaktie gleichkommenden Nominalbetrage ausgegeben werde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029190097

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