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Aktenzeichen I 65/98

Datum 18.05.1898

Leitsatz Welche Wirkung hat ein Vollindossament, das erteilt ist, damit der Indossatar einen Teil der Wechselsumme für eigene Rechnung, den anderen Teil für Rechnung des Indossanten beitreibe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640291D0114

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