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Aktenzeichen VI 73/98

Datum 16.06.1898

Leitsatz Erstreckt sich der Wechselanspruch des Remittenten einer Tratte, bezw. des ersten Nehmers eines eigenen Wechsels auf eine Provision von 1/3 Prozent und auf die etwaigen Protestkosten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029210126

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