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Aktenzeichen III 86/98
Datum 01.07.1898
Leitsatz Gehören Entschädigungsansprüche, welche von dem Arbeiter gegen den Arbeitgeber wegen Unterlassung der zur Sicherung der Arbeiter gebotenen Schutzvorrichtungen erhoben werden, vor das ordentliche Civilgericht, oder unter Ausschluß desselben vor das Gewerbegericht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029240136
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