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Aktenzeichen I 483/97

Datum 19.03.1898

Leitsatz Kann die Rhederei des Schiffes, das auf Grund des Gesetzes vom 27. Dezember 1872, betr. die Verpflichtung deutscher Kauffahrteischiffe zur Mitnahme hilfsbedürftiger Seeleute, solche Seeleute nach Deutschland zurückbefördert hat, von der Rhederei des Schiffes, dem die Seeleute angehört haben, den die gesetzliche Entschädigung übersteigenden Betrag der üblichen Passagepreise aus dem Rechtsgrunde der Geschäftsführung ohne Auftrag oder der nützlichen Verwendung fordern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640292A0152

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