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Aktenzeichen VI 382/97

Datum 24.03.1898

Leitsatz Genügt zur Widerlegung der Rechtsvermutung, wonach die von einer Ehefrau nach dem 181. Tage nach Eingehung der Ehe geborenen Kinder als vom Ehemanne erzeugt gelten, schlechthin der Beweis, daß der Ehemann während der ganzen kritischen Zeit den Beischlaf mit der Ehefrau thatsächlich nicht vollzogen habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640292C0157

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