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Aktenzeichen III 379/97
Datum 12.04.1898
Leitsatz Ist die Wahl, welche der in einem mit der Kodizillarklausel versehenen Testamente Bedachte zu treffen hat, ob er Erbe, oder Universalfideikommissar sein will, nur dann unwiderruflich, wenn sie im Prozesse erklärt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640292F0165
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