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Aktenzeichen III 40/98

Datum 03.06.1898

Leitsatz 1. Wirkt die allgemein für den Eingang der Wechselsumme außerhalb des Wechsels schriftlich erklärte Bürgschaft auch zu Gunsten derjenigen, die später durch Indossament den Wechsel erworben und die Bürgschaftsurkunde ausgehändigt erhalten haben? 2. Können die Rechte aus der für eine Wechselschuld zu Gunsten des ersten Wechselnehmers außerhalb des Wechsels eingegangenen Bürgschaft demjenigen durch Cession wirksam abgetreten werden, dem der Wechsel indossiert wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029310170

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