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Aktenzeichen V 237/97
Datum 29.01.1898
Leitsatz Haftet derjenige, der die Erfüllung einer von ihm vertragsmäßig übernommenen Verpflichtung einem Bevollmächtigten überträgt, seinem Gegenkontrahenten nur für culpa in eligendo?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464029350195
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